Was sind Rückstellungen?
In der Buchführung sind Rückstellungen das Mittel, um für künftige Ausgaben vorzusorgen.
Diese Ausgaben werden wie jede andere Buchung erfasst – mit dem Unterschied, dass sie keinen bereits ausgeführten Vorgängen entsprechen, sondern Vorgängen, die künftig stattfinden werden oder können.
In der privaten Buchführung dienen Rückstellungen in der Regel dazu, auf Ihren Bankkonten für laufende Haushaltskosten, Freizeit oder Renovierungen vorzusorgen, die größere Beträge erfordern:
- Vierteljährlich oder jährlich fällige Steuern (etwa die Grundsteuer, die nicht monatlich verteilt wird).
- Energiekosten, die nicht monatlich verteilt werden (etwa die Befüllung des Öltanks im Herbst).
- Urlaub.
- Größere Renovierungsarbeiten.
- Vierteljährlich fällige Schulkosten (Mensa usw.).
- Oder ganz allgemein alle Ersparnisse, die Sie auf Ihrem Bankkonto halten möchten.
Welche Vorteile haben Rückstellungen?
Sind all Ihre Rückstellungsbuchungen eingerichtet, kennen Sie zusammen mit Ihren geplanten monatlichen Buchungen Ihr frei verfügbares Einkommen sehr genau – also den Betrag, der Ihnen bis zu Ihrem nächsten Geldeingang für den täglichen Bedarf bleibt.
Rückstellungsbuchungen werden üblicherweise dann angelegt oder aktualisiert, wenn ein größerer Betrag eingeht, zum Beispiel einmal im Monat nach dem Gehaltseingang. Mit dieser Gewohnheit haben Sie zu Monatsbeginn:
- Ihre monatlichen Buchungen (Miete, Kredit, Telefon-, Wasser- und Stromverträge usw.), die über geplante Buchungen automatisch hinzugefügt werden – diese automatischen Buchungen lassen sich durchaus als monatliche Rückstellungsbuchungen verstehen.
- Ihre Rückstellungsbuchungen für größere künftige Ausgaben.
Der verbleibende Saldo ist somit Ihr frei verfügbares Einkommen: der Betrag, den Sie im Laufe des Monats ausgeben können, ohne eine Überziehung zu riskieren – und das, obwohl Sie bereits Geld für wichtige künftige Ausgaben zurückgelegt haben.
Da Rückstellungsbuchungen zudem Buchungen wie alle anderen sind, bei der Bankabstimmung aber unberücksichtigt bleiben, stören sie die Prüfung Ihrer privaten Buchführung nicht.
Wie lege ich Rückstellungsbuchungen an?
Wie Sie Rückstellungsbuchungen anlegen, erfahren Sie auf unserer Hilfeseite Rückstellungsbuchungen anlegen.